Steuerbonus bei Handwerkerarbeiten vom Fachmann |
Seit dem 1. Januar 2006 können Handwerkerleistungen von der Steuer abgesetzt werden. Das Finanzamt erstattet bis zu 600 € im Jahr - wenn Sie sich an einige Regeln halten.
Wichtig für Sie zu wissen sind die folgende Dinge:
1. Welche Leistungen sind betroffen?
Sie erhalten die Steuerermäßigung für die Kosten folgender Leistungen:
- Modernisierungsmaßnahmen
- Erhaltungsmaßnahmen
- Renovierungsmaßnahmen
2. Wer ist berechtigt?
Eigentümer und Mieter können Kosten für Handwerkerleistungen absetzen, wenn sie in ihrem Privathaushalt durchgeführt wurden und folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Vorlage einer Handwerkerrechnung inklusive Mehrwertsteuer und gesondert aufgeführten Arbeitskosten
- Auf der Rechnung sollten Arbeits- und sonstige Kosten getrennt aufgeführt werden, weil auch die anteilige Mehrwertsteuer begünstigt ist
- Überweisung des Rechnungsbetrages auf ein Konto des Handwerksbetriebes
- Einreichung der "Quittung" in Form des Zahlungsbelegs, der gestempelten Überweisungsdurchschrift oder des Kontoauszuges im Rahmen der Einkommenssteuererklärung beim zuständigen Finanzamt
- Die Handwerkerleistung, Rechnungsstellung und Zahlung muss nach dem 31. Dezember 2005 erfolgen
3. Wann ist der steuerliche Abzug nicht möglich?
Dies ist dann der Fall, wenn die Handwerkerkosten bereits als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht wurden.
Die maximale Förderung kann pro Haushalt einmal im Jahr geltend gemacht werden. Zukünftig erstattet das Finanzamt im Jahr jeweils bis zu 20 % von maximal 3.000 €, also bis zu 600 €, wenn haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerker in Anspruch genommen werden. |